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Welpenstunde - Freies Training - Mitgliedschaft


Liebe Hundefreunde, sollten Sie Interesse an unserer Arbeit gefunden haben, so bestehen zunächst folgende Möglichkeiten:

1. Welpenspiel


Sie haben die Möglichkeit, 6 mal innerhalb von 4 Monaten die Welpengruppe zu besuchen. Dieses Angebot richtet sich sowohl an erfahrene Hundebesitzer, denen es hauptsächlich darum geht, dass der Hund innerhalb eines abgeschlossenen Grundstückes unter fachmännischer Aufsicht Kontakt zu Artgenossen bekommt, als auch an Hundeneulinge. Dieses Angebot kostet derzeit 35,- € und ist nicht wiederholbar. In diesen 6 Stunden ist eine kostenlose Schnupperstunde am Anfang enthalten. Das Angebot endet automatisch ohne Kündigung nach der sechsten Teilnahme bzw. nach Ablauf von 4 Monaten ab Bezahlung der Gebühr.

2. Freies Training


Beim freien Training haben Sie - ohne eine Mitgliedschaft im TSV einzugehen - 5 mal innerhalb von 4 Monaten die Möglichkeit, am Training teilzunehmen. Das Angebot kostet 35,- € und ist wiederholbar. Das Angebot endet automatisch ohne Kündigung nach der letzten Stunde oder am Ende des vierten Monates nach Bezahlung der Gebühr.

Für beide Angebote gilt: Die Bezahlung der jeweiligen Beiträge ist am ersten regulären Trainingstag nach der Schnupperstunde vorzunehmen! Es sind grundsätzlich bei der Anmeldung der Impfpass, die Haftpflichtversicherung des Hundes sowie der Nachweis über die Chippung unaufgefordert vorzulegen!

3. Mitgliedschaft im TSV 1864, Abteilung Hundesport


Nachdem Sie zunächst entweder 1.) oder 2.) absolviert haben, können Sie Mitglied im TSV 1864 Mengersgereuth-Hämmern, Abteilung Hundesport werden. Es gilt die Satzung des TSV in ihrer jeweiligen gültigen Fassung. Das betrifft auch die Mitgliedsbeiträge. Diese werden jedes Jahr von der Mitgliederversammlung im Frühjahr neu beschlossen und betragen derzeit:

› 60,- € für Erwachsene
› 48,- € für Rentner, Azubis, Schüler, Studenten und Arbeitslose (jeweils Nachweis erforderlich)
› 36,- € für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.

Dieser Betrag wird gegebenenfalls anteilig gezwölftelt. Überdies ist eine Aufnahmegebühr von derzeit 15,- € fällig. Der erste (ggf. anteilige) Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr sind am ersten regulären Trainingstag in bar fällig. Alle weiteren Beträge werden ausnahmslos gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung durch SEPA-Mandat eingezogen. Sozial schwächere Familien haben gegebenenfalls die Möglichkeit, sich den Mitgliedsbeitrag für Kinder über das Bildungspaket 2 von der Gemeinde erstatten zu lassen.

Aufgrund der Tatsache, dass wir in unserer Abteilung einen hohen Standard an Ordnung und Sicherheit gewährleisten müssen ist es notwendig, unser Gelände
kontinuierlich durch Arbeitseinsätze in Ordnung zu halten. Diese Einsätze finden im Allgemeinen jährlich von März bis November immer am ersten Samstag im Monat statt. Von Mitgliedern des TSV 1864, Abteilung Hundesport wird erwartet, dass sie an 3 Arbeitseinsätzen im Jahr teilnehmen. Um dieses zu gewährleisten ist ein Abstandsbeitrag von 10,-€ je Einsatz - also 30,- € - bei Eintritt zu zahlen. Wurde an den 3 Einsätzen teilgenommen, kann das Mitglied sich die 30,- € am Ende des Jahres wieder auszahlen lassen oder aber auch gleich für das folgende Jahr stehen lassen. Für nicht wahrgenommene Einsätze wird der entsprechende Betrag verrechnet und u.a. für Fremdfirmen eingesetzt, welche ggf. auf unserem Gelände eingesetzt werden müssen.

Auch hier gilt: Die Bezahlung der jeweiligen Beiträge ist am ersten regulären Trainingstag nach der Schnupperstunde vorzunehmen! Es sind grundsätzlich bei der Anmeldung der Impfpass, die Haftpflichtversicherung des Hundes sowie der Nachweis über die Chippung unaufgefordert vorzulegen!

4. Verpflichtende Besuche aufgrund von Anweisungen durch Ordnungsbehörden der Gemeinden


Personen, welche aufgrund von Anweisungen von Ordnungsbehörden der Gemeinden eine Hundeschule besuchen müssen, zahlen - wenn Sie kein Vollmitglied werden wollen - pro Trainingstag auf unserem Gelände 6,- € direkt an den Vorstand der Abteilung Hundesport. Für Unterrichtseinheiten außerhalb des Trainingsgeländes (Wald, Stadt,...) sind 25,- € fällig. Grundsätzlich sind beim ersten Besuch die obligatorischen Nachweise über Impfung, Chippung und Haftpflicht unaufgefordert vorzulegen. Die von den Behörden vorgeschriebenen Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht sind zwingend einzuhalten und dürfen nur auf ausdrücklicher Anweisung des Trainers für Übungszwecke zeitweise abgelegt werden!

Die Mitglieder des Vorstandes geben Ihnen gerne weitere Auskünfte. Beachten Sie bitte auch in diesem Zusammenhang unsere Hinweise zum Datenschutz.